Gewährleistung der Sicherheit – Wartung von Brandschutztüren

Gewährleistung der Sicherheit – Wartung von Brandschutztüren

In jedem gewerblichen Gebäude, aber auch in Wohngebäuden sind Brandschutztüren für den Ernstfall bzw. den möglichen Ausbruch eines Feuers installiert. Brandschutztüren verhindern nämlich, dass sich das Feuer für eine gewisse Zeit ausbreiten kann, wodurch Menschen innerhalb des Gebäudes sicher aus dem Gebäude fliehen können. Deswegen ist es besonders wichtig, dass Brandschutztüren keine Mängel aufweisen und regelmäßig gewartet werden. Im Allgemeinen müssen Brandschutztüren alle 12 Monate fachgerecht gewartet und überprüft werden. In der zu der Brandschutztür mitgelieferten Wartungsanleitung sind meistens die nötigen Wartungsarbeiten hierzu vermerkt, welche durchgeführt werden müssen, um eine dauerhafte Sicherheit durch die Brandschutztür im Notfall zu gewährleisten. Wichtig bei der Überprüfung der Brandschutztüren ist die Durchführung durch einen zertifizierten Fachmann.

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