Alte Fenster durch Wärmeschutzfenster ersetzen lassen und dabei einen Steuervorteil von bis zu 20% erhalten? Dies ist seit Anfang 2020 möglich, da die Bundesregierung eine steuerliche Förderung für die energetische Gebäudesanierung anbietet. Dadurch wird die Steuerschuld um 20% der Kosten über drei Jahre hinweg gemindert. Diese Einkommensteuer-Ermäßigung verteilt sich für Sie auf 7% der Aufwendungen in den ersten beiden Jahren und 6% im letzten Jahr. Somit profitieren Sie nicht nur durch die neu eingebaute Wärmedämmung über Jahre hinweg, sondern erhalten auch einen Steuervorteil über 3 Jahre hinweg.
Zu beachten ist, dass maximal 200.000 € an Aufwendungen pro Objekt berücksichtigt werden können, wodurch sich der Höchstbetrag der Steuerermäßigung auf 40.000 € je begünstigtes Objekt festsetzt. Somit erhalten Sie in den ersten beiden Jahren eine Ermäßigung von maximal 14.000 € und im dritten Jahr maximal 12.000 €. Des Weiteren sollte das Wohngebäude älter als 10 Jahre sein und die Arbeiten müssen von einem Fachmann bzw. Fachunternehmen durchgeführt werden, welche auch bescheinigt werden muss.
Interessiert an der neuen Förderungsmöglichkeit für Ihre Fenstersanierung. Sprechen Sie uns direkt an und wir beraten Sie gerne!
Wir übernehmen keine Haftung für unvollständige Informationen bezüglich der Rechtslage und Ihren Steuern in diesem Text. Bitte beachten Sie weitere Links oder fragen sie bei Ihrem Steuerberater nach ausführlichen Informationen.
Bescheinigung des Fachunternehmens:
Linke zum Bundesfinanzministerium – Bescheinigung Fachunternehmen
Weitere Regelungen zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht:
Link zum Bundesfinanzministerium – Klimaschutzprogramm 2030
Gesetzestext zur Voraussetzung der Förderfähigkeit (Anlage 4, Anlage 5 & Anlage 7)
Link zum Bundesfinanzministerium – Gesetzestext zur Voraussetzung der Förderfähigkeit