Brandschutztüren für öffentliche und gewerblich genutzte Gebäude

Brandschutztüren für öffentliche und gewerblich genutzte Gebäude

Gerade in öffentlichen Gebäuden oder Unternehmensgebäuden, wo sich viele Menschen zeitgleich aufhalten, ist eine funktionierende und professionell installierte Brand- und Rauchschutz besonders wichtig. Hierfür sind bereits durch den Gesetzgeber Vorschriften erstellt worden, welche auch den Brand- und Rauchschutz betreffen. Die wichtigsten Vorkehrungen, die dabei beachtet und vor allem auch umgesetzt werden müssen, sind folgende:

  • Abtrennung von bestimmten Bereichen, um die Ausbreitung des Feuers zu verlangsamen oder im besten Fall zu stoppen
  • Einbau von Brandschutztüren mit der vorgeschriebenen Widerstandsklasse
  • Verwendung von speziellen Glasscheiben für die Zwischentüren mit den vorgeschriebenen Widerstandsklassen

Brandschutztüren sind gerade für die ersten beiden Punkte besonders wichtig, da Sie den vor dem Feuer fliehenden Menschen mehr Zeit verschaffen, das Gebäude zu verlassen und zum anderen das Feuer eindämmen oder im besten Fall sogar stoppen können, um weitere Schäden und vor allem weitere Gefahren einzudämmen. Die dabei verbauten Brandschutztüren weisen je nach Gebäude und Raumbeschaffenheit meistens die Widerstandsklassen T30 bis T90 auf. Diese Bezeichnung steht für die Gewährleistung der Funktion einer Brandschutztür innerhalb eines zeitlichen Rahmens (T30 = 30 Minuten, bis die Gewährleistung nicht mehr gegeben ist)

Brandschutz-Prüfung von Brandschutztüren

Grundsätzlich gilt bei jeder Neuinstallation die Durchführung einer Brandschutz-Prüfung aber auch in gewissen Abständen, meist jährlich, sollten die notwendigen Instandhaltungsarbeiten an Brandschutztüren durchgeführt werden, um die Funktionalität und die dadurch gegebene Sicherheit der Brandschutztür gewährleistet. Zudem gelten hierbei auch gesetzlichen Vorgaben zu Prüffristen und Prüfumfang, welche eingehalten werden müssen.

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